ANMELDUNG IM KINDERNEST

AUFNAHMEKRITERIEN

Wir vergeben unsere Plätze nur an Kinder aus Besigheim. Geschwisterkinder werden bei der Vergabe grundsätzlich bevorzugt.

Der Betreuungsschlüssel des Kindernestes setzt verschiedene Altersklassen der Kinder voraus. Wir wählen daher auch aus, wer vom Alter und den Betreuungszeiten am Besten zu uns und in die Gruppe passt.

Der Vertrag wird mit einer von beiden Tagespflegepersonen geschlossen. Welche das sein wird, entscheiden wir im Team aufgrund der freiwerdenden Kapazitäten und Betreuungszeiten.

FREIE BETREUUNGSPLÄTZE

Wir haben immer wieder freie Plätze zu vergeben!  Bitte unverbindlich über den Anmeldebutton melden!

Sie können Ihr Kind auch für einen späteren Zeitpunkt auf unsere Warteliste setzen lassen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Falls Sie Ihr Kind für einen späteren Zeitpunkt vormerken lassen wollen, gehen Sie ebenfalls über den Anmeldebutton und füllen die entsprechenden Felder aus. Wir melden uns dann bei Ihnen.

INFORMATIONEN ZUR ANMELDUNG

Die Betreuungsplätze im Kindernest werden von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gefördert.

Wir schließen mit den Eltern einen privatrechtlichen Vertrag. Sie verpflichten sich jedoch, einen Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe  auf Förderung in der Kindertagespflege zu stellen, um den Betreuungsplatz gefördert zu bekommen. Es empfiehlt sich, hier bereits im Voraus Kontakt aufzunehmen, da Sie hier erfahren können, wieviele Stunden Sie gefördert bekommen.

Hierfür füllen Sie bitte den Fragebogen sowie den entsprechenden Antrag aus.

Die Anträge können Sie auf der Homepage des Kompetenzzentrum Kindertagespflege herunterladen (www.tageseltern-lb.de).

Folgende Anträge müssen Sie für die Förderung der Kindertagespflege im Kindernest ausfüllen:

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe übernimmt die Bezahlung der Stunden für das angemeldete Kind direkt an uns.

Welchen Betrag Sie hierfür an die WJH zurückbezahlen müssen, ist einkommensabhängig. Die Kostenbeitragstabelle des Landkreises Ludwigsburg, die seit dem 01.05.2012 gültig ist, können Sie hier einsehen und somit die Ihnen entstehenden Kosten abschätzen:

Kostenbeitragstabelle (Quelle: www.tageseltern-lb.de)

Das für die Einstufung in die Kostenbeitragstabelle maßgebliche Einkommen ist das Haushaltseinkommen (netto) abzüglich 322 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind.

Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte direkt an den Geschäftsteil Wirtschaftliche Jugendhilfe. Dieser Aufgabenbereich ist regional organisiert, nach dem Ort der Pflegestelle.

Wir beraten Sie diesbezüglich natürlich gerne!